Bereitschafts-Dienste für den Not-Fall

In vielen Lebens-Lagen sind unsere Bereitschaften sehr wichtig.
Zum Beispiel bei einem Auto-Unfall.
Oder bei Natur-Katastrophen und in vielen anderen Situationen.
Dann brauchen Menschen in Not schnelle Hilfe.
Diese Hilfe leistet die Bereitschaft vom Deutschen Roten Kreuz.
Regelbetreuung (Neu)

Auch Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können eine Regelbetreuung vereinbaren. Dies bietet sich immer dann an, wenn umfangreiche Leistungsangebote oder besondere Gefährdungen im Betrieb vorliegen. Vertraglich wird die Organisation des Arbeitsschutzes an einen Dienstleister übergeben. Für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten ist die Regelbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgeschrieben. Es obliegt dem Unternehmer hierfür eine eigene Fachkraft zu beschäftigen oder einen Dienstleister zu beauftragen.

In der Regelbetreuung kümmern wir uns vollständig um die Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen, Beurteilung von Arbeitsunfällen und beraten bei allen Änderungen in Ihrem Betrieb hinsichtlich relevanter Arbeitsschutzaspekte. Wir nehmen an Begehungen und Arbeitssicherheitsausschüssen teil. Wir betreuen in den Branchen unterschiedlicher Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. 

Wir nehmen auch Ihre Anfrage gerne auf.

Schulungsangebote
Unsere vielseitigen Schulungsangebote rund um das Thema Arbeitsschutz finden Sie im Bereich „Kurse“ auf dieser Internetseite. Sollte das passende Angebot für Sie nicht dabei sein oder Sie einen besonderen Schulungsbedarf haben, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.
Kurse
  • Unternehmerschulungen im Arbeitsschutz für Mitgliedsbetriebe der BGW
  • Schulungen für betriebliche Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023
  • Notfalltraining für Pflege und Betreuung inklusive Arbeitsschutzunterweisungen
Unternehmerschulungen im Arbeitsschutz für Mitgliedsbetriebe der BGW
Wir sind offizieller Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Mit dieser Schulung kommen Sie den Verpflichtungen der BGW nach und erhalten von uns die alternative, bedarfsorientierte Betreuung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Schulung für betriebliche Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), die Vorschriften 1 und 2 der deutschen gesetzlichen Unfallversicherungsträger (DGUV) verlangen die Vorhaltung von Brandschutzhelfern.

Inhalte:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Praktisches Training im Umgang mit Feuerlöschern
Notfalltraining für Pflege und Betreuung inklusive Arbeitsschutzunterweisungen

Medizinisches Personal in Einrichtungen und Diensten der stationären, teilstationären oder ambulanten Pflege gelten automatisch als betriebliche Ersthelfer. Trotzdem ist insbesondere das richtige Verhalten in akuten, medizinischen Notfällen nicht Bestandteil der täglichen Arbeitsabläufe. Das Notfalltraining für Pflege und Betreuung ist eine kompakte Auffrischung mit Bezug auf die relevanten Notfallbilder in Pflegeeinrichtungen und -dienste.

Inhalte:

  • Akute Notfallerkrankungen in der Altenpflege
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung mit Einsatz eines AED
  • Bewusstlosigkeit in unterschiedlichen Situationen
  • Schluckbeschwerden und Atemnot
In fast allen Berufsfeldern gibt es Arbeitsschutzunterweisungen die vor Arbeitsbeginn durchzuführen und jährlich zu wiederholen sind. Im Rahmen unserer Notfalltrainings bieten wir die vorgeschriebenen Unterweisungen für das Berufsfeld der Pflege an. Inhalte:
  • Allgemeine Unfallverhütung
  • Biologische Stoffe
  • Brandschutz
  • Büroarbeitsplatz
  • Elektrische Geräte
  • Gefahrstoffe
  • Handhygiene
  • Leitern- und Tritte
  • Nadelstichverletzungen

Weitere Informationen

Ob Rockkonzert oder Straßenfest: Wo viele Menschen sind, gibt es kleine und größere Notfälle. Der Sanitätsdienst hilft.