Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), die Vorschriften 1 und 2 der deutschen gesetzlichen Unfallversicherungsträger (DGUV) verlangen die Vorhaltung von Brandschutzhelfern.

Mit dieser Schulung kommen Sie den Verpflichtungen der BGW nach und erhalten von uns die alternative, bedarfsorientierte Betreuung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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