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Foto: A. Zelck / DRK e.V.
Schulung für betriebliche Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023
Wir sind offizieller Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), die Vorschriften 1 und 2 der deutschen gesetzlichen Unfallversicherungsträger (DGUV) verlangen die Vorhaltung von Brandschutzhelfern.
Inhalte:
Grundzüge des Brandschutzes
Betriebliche Brandschutzorganisation
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
Praktisches Training im Umgang mit Feuerlöschern
Mo, 24.11.2025, 13:00 - 16:00 Uhr
betriebliche*r Brandschutzhelfer*in gemäß DGUV I 205-023