Arbeitsschutz

Sobald Unternehmer eigenes Personal beschäftigen, besteht die Pflicht zur Unfallversicherung bei einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger (DGUV/BG) und die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb.

Sobald Unternehmer eigenes Personal beschäftigen, besteht die Pflicht zur Unfallversicherung bei einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger (DGUV/BG) und die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb.