Wie finden Sie die richtige Einsatzstelle?
Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann mit dem Träger individuell vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst jedoch zum 1. September eine Jahres. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt.
Alle Kosten für die Qualifizierungen wie Fachliteratur, Fahrt- und ggf. Unterbringungskosten werden übernommen. Einsatz- bzw. Dienstkleidung wird gestellt. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Welche Schwerpunkte das FSJ in der jeweiligen Einrichtung haben soll, wird in einem persönlichen Gespräch vereinbart.
Bewerbungen um eine Stelle im FSJ nehmen wir per Email oder direkt online in unserer Stellenbörse entgegen.