Der Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Wer kann teilnehmen?
Dauer des Einsatzes
Welche Angebote macht Ihnen der DRK Kreisverband Fallingbostel?
BFD-Stelle Erste-Hilfe und Katastrophenschutz
Voraussetzung für diese BFD-Stelle ist das vollendete 18. Lebensjahr und die Fahrerlaubnisklasse B.
Zu den Aufgaben gehören die Kursleitung in der Ersten-Hilfe sowie die Unterstützung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte bei Übungen, Ausbildungen und Einsätzen. Zudem sind Kurzpraktika in weiteren Aufgabengebieten des DRK möglich, was insbesondere die Berufsorientierung unterstützt.
Im Rahmen der Dienstzeit bieten wir die Fachdienstausbildung im Sanitätsdienst und die Anerkennung als Lehrkraft in der Ersten-Hilfe an. Dies ermöglicht bundesweit neben Studium oder Berufsausbildung eine Dozententätigkeit in der Breitenausbildung in Erster-Hilfe.
BFD-Stelle Rettungsdienst und Fahrdienst
Voraussetzung für diese BFD-Stelle ist das vollendete 18. Lebensjahr und die Fahrerlaubnisklasse B. Begleitend bieten unsere DRK-Träger mindestens 25 Seminartage für die jungen Freiwilligen und 12 Bildungstage für die älteren Freiwilligen an.
Der Einsatz erfolgt abwechselnd nach einem verbindlichen Dienstplan im Fahrdienst und qualifizierten Krankentransport.
Im Rahmen der Dienstzeit durchlaufen die Freiwilligen die Ausbildung zum/zur „Rettungssanitäter/in“ inklusive der zugehörigen Praktika im Krankenhaus und auf der Rettungswache in der Notfallrettung. Dies ermöglicht nach dem BFD den beruflichen Einstieg in den Rettungsdienst oder die nebenberufliche Tätigkeit im Rettungsdienst während des Studiums / der Berufsausbildung
Begleitend bieten unsere DRK-Träger mindestens 25 Seminartage für die jungen Freiwilligen und 12 Bildungstage für die älteren Freiwilligen an.
Noch nicht das Richtige dabei? Hier geht es zu den Angeboten des Freiwilligen Soziales Jahres (FSJ)
Gibt es beim Bundesfreiwilligendienst eine Vergütung?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Kosten für die Qualifizierungen wie Fachliteratur, Fahrt- und ggf. Unterbringungskosten werden übernommen. Die Einsatz- bzw. Dienstkleidung wird von der Einsatzstelle gestellt. Zusätzlich besteht für Freiwillige im BFD Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerbungen um eine Stelle im BFD nehmen wir per Email oder direkt online in unserer Stellenbörse entgegen.